Preiserhöhung für Amazon Prime wohl illegal: Jetzt Geld zurückfordern
Wer bekommt nicht gerne Geld zurück, das er zu viel bezahlt hat? Genau das ist jetzt für viele Prime-Kunden drin! Ein deutsches Gericht hat erneut bestätigt: Die Preiserhöhung von Amazon Prime aus dem Jahr 2022 war illegal.

Wir zeigen euch, wer betroffen ist, wie viel Geld ihr zurückbekommt und den einfachsten Weg, um die Erstattung zu sichern – ganz ohne Anwaltskosten.
🚫 Warum hat das Gericht gegen Amazon entschieden?
Amazon hatte die jährliche Prime-Gebühr ab dem 15. September 2022 von 69€ auf 89,90€ und die monatliche von 7,99€ auf 8,99€ erhöht. Diese Schreiben wurden im Juli 2022 verschickt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt dies für unzulässig und klagte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wies nun die Berufung von Amazon zurück und bestätigte das Urteil der Vorinstanz (Az. I-20 U 19/25, 30.10.2025). Das Gericht sah die Preisanpassungsklausel als unwirksam an, weil sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien eine Preisänderung ermöglichte.
Kurz gesagt: Eine Preiserhöhung ohne eure ausdrückliche Zustimmung ist nicht erlaubt.
💰 Wer bekommt wie viel Geld zurück?
Die gute Nachricht: Alle Prime-Kunden, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Mitgliedschaft hatten und den erhöhten Preis danach bezahlt haben, können auf eine Rückerstattung hoffen.
Wie viel Geld ihr konkret zurückbekommt, hängt davon ab, ob ihr monatlich oder jährlich gezahlt habt und wie lange ihr den erhöhten Preis mitgemacht habt:
- Jährliche Zahlweise: Euch stehen bis zu 20 Euro pro Jahr zu.
- Monatliche Zahlweise: Hier geht es um bis zu 12 Euro pro Jahr.
✅ So sichert ihr euch die Rückerstattung (der einfachste Weg)
Ihr habt theoretisch zwei Möglichkeiten, das Geld von Amazon zurückzufordern:
- Alleine aktiv werden: Ihr könnt Amazon unter Berufung auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung auffordern. Das ist allerdings umständlich. Von der Beauftragung eines Anwalts raten wir eher ab, da die Anwaltskosten die Erstattungssumme schnell übersteigen können.
- Der empfohlene Weg: Sammelklage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) plant eine Sammelklage, um die zu viel gezahlten Beträge kollektiv für alle Betroffenen einzufordern. Das ist für euch der einfachste und kostengünstigste Weg.
So nehmt ihr an der Sammelklage teil:
- Newsletter abonnieren: Meldet euch beim Newsletter der Verbraucherzentrale NRW zur Sammelklage an. So verpasst ihr keine Neuigkeiten.
- Im Klageregister eintragen: Sobald die Verbraucherzentrale die Klage eingereicht hat, eröffnet das Bundesamt für Justiz das sogenannte Klageregister. Erst dann könnt ihr euch dort eintragen und so offiziell an der Klage teilnehmen.
Verpasst den Start der Sammelklage nicht – das ist eure Chance, einfach und unkompliziert euer Geld zurückzubekommen!
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Prime-Kunden sind von der Rückerstattung betroffen?
Betroffen sind alle Kunden, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 eine Prime-Mitgliedschaft hatten und danach den erhöhten Preis gezahlt haben.
Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?
Je nach Zahlungsmodell (jährlich oder monatlich) geht es um bis zu 20 Euro bzw. 12 Euro pro Jahr, in dem ihr den erhöhten Preis gezahlt habt.
Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Nein, das Urteil des OLG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann noch vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Die Verbraucherzentrale geht aber trotzdem von guten Erfolgschancen aus.
Muss ich selbst aktiv werden?
Ja, ihr müsst euch entweder direkt an Amazon wenden oder den einfacheren Weg über die geplante Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gehen und euch später im Klageregister eintragen.