CO2-Cashback.de: Bis zu 400€ Erstattung jährlich (+ 10% auf die Grundgebühr)
Auf einen Blick:
- Als Mieter bis zu 400€ Erstattung jährlich vom Vermieter aus den CO₂-Kosten der Heizkostenabrechnung
- Anspruch innerhalb von wenigen Minuten berechnen lassen
- Abwicklung durch CO₂-Cashback.de
Wusstet ihr, dass ihr pro Jahr bis zu 400€ von euren CO₂-Kosten der Heizkostenabrechnung von eurem Vermieter zurückbekommen könnt? Bei CO₂-Cashback.de könnt ihr euren Anspruch innerhalb weniger Minuten berechnen, je nach Service-Paket müsst ihr euren Vermieter nicht einmal selbst kontaktieren. Und mit unserem exklusiven Deal spart ihr gerade sogar 10% der Servicegebühr!
- Bis zu 400€ im Jahr erstattet bekommen
- Anspruch innerhalb weniger Minuten berechnen
- Für private und gewerbliche Mieter
- Bei fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas
- 10% auf die Servicegebühr sparen dank Kostenlos.de-Rabatt
Was ist die Rückerstattung für CO₂-Kosten?
Seit 2023 müssen Vermieter einen Anteil der CO₂-Kosten eurer Heizkostenabrechnung übernehmen. Je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes können das bis zu 100% sein.
Mit CO₂-Cashback.de könnt ihr euren Anspruch auf die Rückerstattung der CO₂-Kosten innerhalb von drei Schritten berechnen lassen und, je nach Paket, kümmert sich der Service dann direkt darum, die Rückerstattung von eurem Vermieter zu erhalten und an euch zu überweisen. Ihr zahlt dann lediglich die Servicegebühr für euer gewähltes Paket.
Anspruch berechnen & Geld zurückerhaltenWie prüfe ich meinen Anspruch?
Um euren Anspruch zu berechnen, startet ihr zunächst den Rechner und gebt an, ob ihr die Immobilie privat oder gewerblich nutzt. Anschließend wählt ihr die Energiequelle aus und gebt im nächsten Schritt den Zeitraum auf der Heizkostenabrechnung an. Zuletzt gebt ihr noch ein paar Daten zur Mietwohnung wie Größe und Energieverbrauch an und erfahrt sofort, wie hoch euer Erstattungsanspruch ist.
Beispielrechnung:
- Nutzung der Immobilie: Privat
- Energiequelle: Erdgas
- Zeitraum auf der Heizkostenabrechnung: 01.01.2023 – 31.12.2023 (Dies ist der erste Abrechnungszeitraum, für den das Gesetz vollständig gilt.)
- Wohnfläche: 75 m²
- Energieverbrauch: 12.000 kWh (Das entspricht 160 kWh/m² pro Jahr, ein typischer Wert für ein älteres, mäßig saniertes Mehrfamilienhaus.)
- Denkmalgeschützt: Nein
Erstattungsanspruch: ca. 43€
Wie kann ich mein Geld zurückerhalten?
Wenn ihr euren Anspruch berechnet habt und diesen von eurem Vermieter zurückerhalten möchtet, habt ihr bei CO₂-Cashback.de zwei Service-Pakete zur Auswahl. Mit dem Basis-Paket bekommt ihr ein vorgefertigtes Schreiben an euren Vermieter sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, allerdings müsst ihr euren Vermieter selbst kontaktieren.
Beim Komfort-Paket übernimmt CO₂-Cashback.de die komplette Abwicklung mit eurem Vermieter und ihr erhaltet jederzeit Hilfe über den Telefonsupport.
- Basis-Paket:
- Rückerstattung & weitere Informationen zum Einreichen beim Vermieter
- Einmalige Servicegebühr:
5,99€mit dem exklusiven Kostenlos.de-Rabatt: 5,39€
- Komfort-Paket:
- Gesamte Abwicklung, regelmäßige Updates und Auszahlung über CO₂-Cashback.de
- Einmalige Servicegebühr:
9,99€mit dem exklusiven Kostenlos.de-Rabatt: 8,99€
Für wen lohnt sich das?
Das Berechnen und Einfordern des CO₂-Kosten-Anteils von eurem Vermieter lohnt sich insbesondere dann, wenn ihr Mieter in Gebäuden mit schlechten energetischem Zustand seid und mit Gas, Heizöl, Flüssiggas oder Fernwärme heizt. Dämmung, Fenster und Heizungsanlage sind nämlich Faktoren, die hohe CO₂-Kosten verursachen können.
Einen Anteil dieser Kosten könnt ihr dann vom Vermieter zurückverlangen, da dieser für die Bausubstanz verantwortlich ist. Als Faustregel gilt: Je älter das Haus und je höher der Verbrauch, desto mehr Geld bekommt ihr vom Vermieter zurück.
Anspruch berechnen & Geld zurückerhalten
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wie kann ich wissen wie die Wohnung geheizt war?
Hallo Alicejvel,
in deiner Nebenkostenabrechnung sollten beim Punkt der Heizkosten aufgeschlüsselt sein, welche Energieträger in deiner Wohnung genutzt werden. Vielleicht hast du beim Einzug auch einen Energieausweis für das Gebäude erhalten, auch da sollte die Energiequelle klar benannt sein. Im Zweifelsfall könntest du aber auch bei deinem Vermieter oder Hausverwaltung nachfragen.
Liebe Grüße
Mirco vom Kostenlos.de-Team
'geschätzter Betrag: 10€' Wahnsinn 😂 dafür geh ich meinem Vermieter garantiert nicht auf den Sack.